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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich nach der 3. Unterrichtsstunde erfolgen. Mit der Anmeldung werden die
allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrags. Sollte das Anmeldeformular nach der dritten Sportstunde nicht bei uns eintreffen, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass der KiSS-Platz einem anderen Kind angeboten wird.

Aufnahmegebühr:
Für die Aufnahme Ihres Kindes in der Kindersportschule wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 12 Euro berechnet, welche bei der ersten Abbuchung mit dem KiSS- Beitrag eingezogen werden. Die Aufnahmegebühr beinhaltet ein KiSS T-Shirt.

Gebühren:
Der KiSS- Beitrag wird 3x jährlich am 1. Februar (1.01.- 30.04.), am 1. Juni (1.05.- 31.08.) und am 1. Oktober (1.09.- 31.12.) eingezogen. Bei Einstieg während des laufenden Schuljahres erfolgt eine anteilige Abbuchung ab dem 1. Unterrichtsbesuch. Um am Lastschriftenverfahren teilzunehmen, benötigen wir ein SEPA- Lastschriftman-dat. Dieses Mandat muss anhand eines Formulars der KiSS Waiblingen im Original vorliegen. Sollte Widerspruch bei der Bank bzgl. des SEPA- Lastschriftmandats erhoben werden, besteht auch weiterhin der Vertrag (die Anmeldung), der mit der KiSS geschlossen wurde und entbindet nicht von der zu leistenden Zahlung. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden können, entstehen für jeden Abbuchungsversuch Kosten, welche Ihnen belastet werden. Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte der KiSS- Homepage (www.KiSS-Waiblingen.de).

Das KiSS - Schuljahr endet immer am 31.08. eines Jahres.

Kündigungen:
Kündigungen sind zum Schuljahresende möglich und schriftlich 4 Wochen (31.07.) vor der Kündigungsfrist bei der Kindersportschule einzureichen.

Ferienregelung:
Während der Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ruht der Übungsbetrieb der KiSS. Die Ferienregelung kann von den jeweiligen Schulferien abweichen. Der Übungsbetrieb ruht außerdem in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.


Unterrichtsausfall:
a)  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Ausfall einer Übungsstätte bemüht sich die KiSS um Alternativen, ist jedoch nicht verpflichtet die Übungsstunden nachzuholen.
b)  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bemüht sich die KiSS um Vertretung. Kann keine Vertretung stattfinden, müssen die Unterrichtsstunden nicht nachgeholt werden.
In beiden Fällen besteht für die Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Gebühren.

Versäumnis von Unterrichtsstunden:
Unterrichtsstunden, die von den Teilnehmern versäumt werden, können nur nach Zustimmung der KiSS- Leitung in anderen Gruppen nachgeholt werden, da sonst die Höchstteilnehmerzahl ständig überschritten und somit die optimale Förderung der Kinder gefährdet wird. Kinder, die nur eine von zwei Wochenübungsstunden wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnehmergebühren.

Hausordnung:
Für die Teilnehmer sind die Hausordnungen der genutzten Sporthallen und Räume verbindlich.

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:
Sollte ein Teil der Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die restlichen Teile des Gesamtvertrages dennoch gültig.

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